Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01   

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OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01 (https://dejure.org/2001,3040)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.08.2001 - 3 W 76/01 (https://dejure.org/2001,3040)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. August 2001 - 3 W 76/01 (https://dejure.org/2001,3040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbetreuer; Berufsbetreuer; Aufwandsentschädigung; Stellvertretung; Aufgabenkreis; Vormundschaftsgericht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwandsentschädigung für Mitbetreuer

  • Judicialis

    BGB § 1835 a; ; BGB § 1899; ; BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835a § 1899 § 1908i Abs. 1 S. 1
    Vergütung mehrerer Betreuer - Alleinvertretungsrecht - Aufwandsentschädigung - Aufgabenkreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ehrenamtliche Betreuung, Aufwandsentschädigung

Verfahrensgang

  • AG St. Goar - 1 XVII 279/92
  • LG Koblenz - 2 T 142/01
  • OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 651
  • MDR 2002, 396
  • FamRZ 2002, 1061
  • Rpfleger 2002, 312
  • BtPrax 2002, 131
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01
    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Festsetzung der Aufwandsentschädigung gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 - und 29. September 2000 - 3 W 145/00 - Staudinger/Engler, BGB 13. Aufl. § 1836 Rdnr. 87).
  • LG Münster, 02.07.1996 - 5 T 326/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01
    Für die zu treffende Entscheidung kommt es entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht allgemein auf die Frage an, ob - abgesehen von der hier nicht gegebenen Bestellung eines weiteren Betreuers lediglich für den Vertretungsfall (§ 1899 Abs. 4 BGB; vgl. hierzu LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 4. Oktober 2000 - 1 T 213/00 -,Leitsatz abgedruckt in BtPrax 2001, 88; LG Münster FamRZ 1997, 389) Mitbetreuern unter den genannten Voraussetzungen in jedem Fall die in § 1835 a BGB bezeichnete Pauschale jeweils gesondert zu gewähren ist (allgemein bejahend Bauer/Deinert in HK-BUR § 1835 a BGB Rdnr. 24; Knittel, Betreuungsgesetz § 1835 a BGB Anm. 3, jew.m.w.N.).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 352/97

    Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01
    Im Übrigen dürfte es sich bei der hier gegebenen Konstellation, dass mehrere Betreuer für zum Teil unterschiedliche Aufgabenkreise bestellt worden sind, um einen Ausnahmefall handeln (§ 1897 Abs. 1 BGB; vgl. allgemein BayObLGZ 1997, 288, 290; speziell für den hier gegebenen Fall Bauer in HK-BUR § 1899 BGB Rdnr. 25).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01
    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Festsetzung der Aufwandsentschädigung gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 - und 29. September 2000 - 3 W 145/00 - Staudinger/Engler, BGB 13. Aufl. § 1836 Rdnr. 87).
  • LG Gera, 03.02.2000 - 5 T 19/00

    Ehrenamtliche Betreuung - Aufwandspauschale

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01
    Auch ist nicht über die Rechtsfrage zu befinden, die Gegenstand des von dem Beteiligten zu 1) vorgelegten Beschlusses des Landgerichts Gera vom 3. Februar 2000 - 5 T 19/00 - gewesen ist; dort lag der Fall so, dass die beiden Betreuer die Betreuung in Bezug auf alle Aufgabenkreise gemeinschaftlich führten.
  • LG Frankenthal, 04.10.2000 - 1 T 213/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01
    Für die zu treffende Entscheidung kommt es entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht allgemein auf die Frage an, ob - abgesehen von der hier nicht gegebenen Bestellung eines weiteren Betreuers lediglich für den Vertretungsfall (§ 1899 Abs. 4 BGB; vgl. hierzu LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 4. Oktober 2000 - 1 T 213/00 -,Leitsatz abgedruckt in BtPrax 2001, 88; LG Münster FamRZ 1997, 389) Mitbetreuern unter den genannten Voraussetzungen in jedem Fall die in § 1835 a BGB bezeichnete Pauschale jeweils gesondert zu gewähren ist (allgemein bejahend Bauer/Deinert in HK-BUR § 1835 a BGB Rdnr. 24; Knittel, Betreuungsgesetz § 1835 a BGB Anm. 3, jew.m.w.N.).
  • LG Kempten, 20.02.2001 - 4 T 1667/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01
    Die hier zu beurteilende Fallgestaltung ist vielmehr nicht nur dadurch gekennzeichnet, dass beide Betreuer berechtigt sind, die Betroffene - soweit identische Aufgabenbereiche gegeben sind - allein zu vertreten (vgl. hierzu auch LG Kempten Rpfleger 2001, 348).
  • OLG Stuttgart, 06.12.2005 - 8 WF 152/05

    Familienpflege: Aufwendungsersatzanspruch nicht förmlich bestellter

    Ob hier die Voraussetzungen des § 1835a Abs. 3 BGB im übrigen erfüllt sind, Leistungen nach § 39 SGB VIII einer Aufwandsentschädigung entgegenstehen (ablehnend BVerwG NJW 1996, 2385; BayObLG FamRZ 2002, 1222) und ob den Beteiligten 1 und 2 jeweils für jedes Kind die volle Aufwandsentschädigung zusteht (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 479; NJW-RR 2002, 942; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.10.2004, AZ: 9 W 527/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2002, AZ: 25 Wx 82/02; OLG Frankfurt OLGR 2002, 139; abweichend OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651; LG Kempten, Rpfleger 2001, 348; Palandt-Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1835a RN 1), muss hier dahingestellt bleiben.
  • BayObLG, 16.10.2002 - 3Z BR 188/02

    Aufwendungspauschale bei Bestellung mehrerer alleinvertretungsberechtigter

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreuer für dieselben oder für unterschiedliche oder sich teilweise überschneidende Aufgabenkreise bestellt sind (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 942; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 115; OLG Zweibrücken MDR 2002, 396; Gregersen/Deinert Die Vergütung des Betreuers 2. Aufl. S. 65; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835a BGB Rn. 24; Knittel Betreuungsgesetz § 1835a BGB Rn. 3; a.A. LG Münster BtPrax 2001, 220).

    Zwar hat das Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 27.8.2001, 3 W 76/01, FamRZ 2002, 1061 f. mit Anm. Bienwald) entschieden, dass jedem Betreuer die volle Aufwandsentschädigung gemäß § 1835a BGB dann zusteht, wenn die Mitbetreuer nicht (ausschließlich) mit denselben Aufgabenkreisen betraut worden sind.

    Eine Entscheidung zur streitgegenständlichen Frage ist hiermit aber nicht getroffen worden, zumal das Oberlandesgericht Zweibrücken in seinen Entscheidungsgründen selbst auf die Unterschiede zwischen den beiden Fallgestaltungen hinweist, und es sich zwischenzeitlich in einer weiteren Entscheidung (Beschluss vom 24.1.2002, 3 W 264/01, MDR 2002, 396) der Ansicht des Senats angeschlossen hat.

  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 1) ergibt sich daraus, dass die festgesetzte Betreuervergütung aus der Staatskasse zu bezahlen ist und der Erstbeteiligte die finanziellen Interessen des Staates zu wahren hat (st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 27. August 2001 - 3 W 76/01 - m.w.N.; Zimmermann, FamRZ 2002, 1373, 1382).
  • LG Koblenz, 26.04.2010 - 2 T 220/10

    Zur Aufwandsentschädigung

    Gleichfalls abzulehnen ist die Auffassung, jedenfalls dann, wenn mehrere Betreuer selbständig tätig werden dürften und einen identischen Aufgabenkreis wahrzunehmen hätten, sei nur eine einzige Pauschale zu zahlen (offen gelassen noch von OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. August 2001, MDR 2002, 396 f.; ebenso wie hier OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. Januar 2002 in MDR 2002, 396).
  • OLG Hamm, 17.02.2005 - 15 W 465/04

    Höhe der einem als Betreuer bzw. "Zusatzbetreuer" für das schwerstbehinderte Kind

    Deshalb ist davon auszugehen, daß jedem Betreuer die volle Auslagenpauschale zusteht, wenn mehrere Betreuer für einen Betroffenen bestellt sind (ebenso BayObLG NJW-RR 2002, 942; FamRZ 2003, 479; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 115; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Rückwirkende Festsetzung einer Pauschalvergütung

    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 1) ergibt sich daraus, dass die festgesetzte Betreuervergütung aus der Staatskasse zu bezahlen ist und der Erstbeteiligte die finanziellen Interessen des Staates zu wahren hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 27. August 2001 - 3 W 76/01 - m. w. N.; Zimmermann, FamRZ 2002, 1373, 1382).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2002 - 11 Wx 42/02

    Aufwandsentschädigung eines Vormundes bei Bestellung mehrer Betreuer

    Das Festsetzungsverfahren eröffnet dem Rechtspfleger keine Kompetenz zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betreuerbestellung, die bis zu ihrer Aufhebung, über die gleichfalls der Rechtspfleger nicht zu befinden hat, wirksam bleibt (vgl. ebenso BayObLG NJW-RR 2002, 942; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 651; OLG Frankfurt, FG-Prax 2002, 115; Dodegge, NJW 2002, 2925).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03

    Zubilligung einer Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse; Abzug der Kosten

    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Festsetzung der Aufwandsentschädigung gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 -, vom 29. September 2000 - 3 W 145/00 - und vom 27. August 2001 - 3 W 76/01 -).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5955
OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01 (https://dejure.org/2001,5955)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.2001 - 20 W 143/01 (https://dejure.org/2001,5955)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 2001 - 20 W 143/01 (https://dejure.org/2001,5955)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1836c Nr 2 BGB, § 1836d BGB, § 1836e BGB, Art 1 BtÄndG, § 88 Abs 2 Nr 8 BSHG
    Betreuervergütung: Schongrenze des vom Betreuten einzusetzenden Vermögens

  • Wolters Kluwer

    Betreuervergütung; Vorlagebeschluß; Schongrenze; Staatskasse; Betreuung

  • Bt-Recht

    Höhe des Schonvermögens

  • Judicialis

    BGB § 1836 c bis e; ; BGB § ... 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1835 Abs. 4 a. F.; ; BGB § 1836 c Nr. 2; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2; ; FGG § 28 Abs. 2 u. 3; ; FGG § 56 g Abs. 2 Satz 2; ; FGG § 67; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8; ; BSHG § 88 Abs. 4; ; BSHG § 1 Abs. 1 Nr. 1 b; ; BSHG § 88 Abs. 3; ; BSHG § 88; ; BSHG § 67; ; BSHG § 69 a Abs. 3; ; BVormVG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Vergütung des Betreuers - Schongrenze des einzusetzenden Vermögens des Betreuten - Vorlagebschluß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtPrax 2002, 131
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 13.09.2000 - 16 Wx 97/00

    Schonbetrag für den mittellosen Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
    Zur Betreuervergütung: Vorlagebeschluß an den BGH zu der Rechtsfrage, ob die Schongrenze des von einem Betreuten für die Vergütung des Betreuers einzusetzenden Vermögens grundsätzlich (außer bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen) 4.500 DM beträgt (so der Senat gg OLG Köln, OLG-Report Köln 2001, 92).

    Er ist an dieser Entscheidung jedoch gehindert, da er hiermit von der auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 13. September 2000 -­16 Wx 97/00 (OLG Report Köln 2001, 92) abweichen würde.

  • BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98

    Schongrenze zur Beurteilung der Mittellosigkeit eines Betroffenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
    Aufgrund der in der gesetzlichen Neuregelung des § 1836 c Nr. 2 BGB getroffenen ausdrücklichen Verweisung auf § 88 BSHG, der auch die auf Grund des § 88 Abs. 4 BSHG ergangene Verordnung einschließt, kann insbesondere nicht mehr auf die frühere überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung zurückgegriffen werden, welche mangels näherer gesetzlicher Kriterien generell von der Vergleichbarkeit der Situation eines Betreuten mit Personen, denen nach der Durchführungsverordnung zu § 88 BSHG der erhöhte Freibetrag von 8.000,-- DM zustand, ausging (vgl. hierzu zum alten Recht BayObLG FamRZ 1998, 507 und 1999, 459 m. w. N.; KG FamRZ 1998, 188).
  • LG Dresden, 19.06.2000 - 2 T 437/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
    Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31; OLG Zweibrücken, a.a.0., BayObLG a.a.0.; OLG Schleswig, a.a.0.; LG Koblenz Bt Prax 1999, 113/114; LG Dresden, FamRZ 2001, 712 LG Leipzig FamRZ 2001, 656; Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers, S. 123; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10).
  • OLG Schleswig, 14.12.2000 - 2 W 161/00

    Sozialhilfe Betreuter - Schonvermögen - Belassung des Höchstbetrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
    Der Senat hält dies in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Zweibrücken vom 25. August 2000 (BtPrax 2000, 264), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23. November 2000 (Bt Prax 2001, 77) und des OLG Schleswig vom 14. Dezember 2000 (MDR 2001, 455 = FGPrax 2001, 75) für zutreffend.
  • KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95

    Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
    Aufgrund der in der gesetzlichen Neuregelung des § 1836 c Nr. 2 BGB getroffenen ausdrücklichen Verweisung auf § 88 BSHG, der auch die auf Grund des § 88 Abs. 4 BSHG ergangene Verordnung einschließt, kann insbesondere nicht mehr auf die frühere überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung zurückgegriffen werden, welche mangels näherer gesetzlicher Kriterien generell von der Vergleichbarkeit der Situation eines Betreuten mit Personen, denen nach der Durchführungsverordnung zu § 88 BSHG der erhöhte Freibetrag von 8.000,-- DM zustand, ausging (vgl. hierzu zum alten Recht BayObLG FamRZ 1998, 507 und 1999, 459 m. w. N.; KG FamRZ 1998, 188).
  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
    Aufgrund der in der gesetzlichen Neuregelung des § 1836 c Nr. 2 BGB getroffenen ausdrücklichen Verweisung auf § 88 BSHG, der auch die auf Grund des § 88 Abs. 4 BSHG ergangene Verordnung einschließt, kann insbesondere nicht mehr auf die frühere überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung zurückgegriffen werden, welche mangels näherer gesetzlicher Kriterien generell von der Vergleichbarkeit der Situation eines Betreuten mit Personen, denen nach der Durchführungsverordnung zu § 88 BSHG der erhöhte Freibetrag von 8.000,-- DM zustand, ausging (vgl. hierzu zum alten Recht BayObLG FamRZ 1998, 507 und 1999, 459 m. w. N.; KG FamRZ 1998, 188).
  • LG Leipzig, 23.10.2000 - 16 T 6474/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
    Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31; OLG Zweibrücken, a.a.0., BayObLG a.a.0.; OLG Schleswig, a.a.0.; LG Koblenz Bt Prax 1999, 113/114; LG Dresden, FamRZ 2001, 712 LG Leipzig FamRZ 2001, 656; Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers, S. 123; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00

    Bestimmung des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
    Der Senat hält dies in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Zweibrücken vom 25. August 2000 (BtPrax 2000, 264), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23. November 2000 (Bt Prax 2001, 77) und des OLG Schleswig vom 14. Dezember 2000 (MDR 2001, 455 = FGPrax 2001, 75) für zutreffend.
  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03

    Betreuervergütung: Höhe des Schonvermögens

    Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31; BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken, BtPrax 2000, 264, BayObLG BtPrax 2001, 77; OLG Schleswig FGPrax 2001, 75; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 2001, 325).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00, 2 W 221/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4685
OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00, 2 W 221/00 (https://dejure.org/2001,4685)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.05.2001 - 2 W 215/00, 2 W 221/00 (https://dejure.org/2001,4685)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 2 W 215/00, 2 W 221/00 (https://dejure.org/2001,4685)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungsersatz; Rechtsanwalt; Betreuung; Staatskasse; Verjährung; Fristende

  • Bt-Recht

    Aufwendungsersatzanspruch, Verjährung, Rechtsanwalt

  • Judicialis

    BGB § 196 I Nr. 15; ; BGB § 1835 III

  • rechtsportal.de

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 15 § 1835 Abs. 3
    Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1642
  • BtPrax 2002, 131
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Schleswig, 18.03.1994 - 2 W 161/93

    Betreuter; Mittellosigkeit; Ermittlung; Einkommensgrenze ; Sozialhilfe;

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
    Danach liegt hinsichtlich der Einkünfte des Betroffenen Mittellosigkeit vor, weil der Betroffene für die Zeit seit dem 23. April 1996 Sozialhilfe als Zuschuss bezieht (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 1994 - 2 W 161/93, BtPrax 1994, 139, 140).

    Dieses Vermögen hätte der Betroffene jedoch auch nach altem Recht nur insoweit einzusetzen, als es angemessene Schonbeträge übersteigt (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 1994 aaO.).

    Denn die Frage der Mittellosigkeit des Betroffenen hätte gemäß § 12 FGG in jedem Falle von Amts wegen geklärt werden müssen (vgl. auch Beschluss des Senats vom 18. März 1994 aaO., 139 f), und das erstinstanzliche Verfahren auf Festsetzung von Aufwendungen ist gerichtsgebührenfrei (§§ 91 ff KostO).

  • KG, 14.10.1981 - 23 U 999/81
    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
    Er stützt seine Ansprüche zwar nicht unmittelbar auf die BRAGO, sondern nur mittelbar über die §§ 1908 i Abs. 1, 1835 Abs. 3 Satz 1 BGB a. F. Das ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei den von ihm verfolgten Ansprüchen um Ansprüche auf Rechtsanwaltshonorare handelt, für die § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB gilt (so auch KG Berlin AnwBl. 1982, 71).

    Mit der Frage, ob für Aufwendungsersatzansprüche eines als Rechtsanwalt tätigen Berufsbetreuers nach § 1835 Abs. 3 Satz 1 BGB a. F. in Verbindung mit der BRAGO die Verjährungsvorschrift des § 196 Abs. 1 Nr. 15 gilt, hat sich bislang - soweit erkennbar - nur das KG Berlin in seinem Urteil vom 14. Oktober 1981 (AnwBl 1982, 71) befasst, und das KG Berlin hat diese Frage ebenso entschieden wie der Senat.

  • OLG Schleswig, 09.08.1999 - 2 W 132/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
    Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99).
  • OLG Schleswig, 30.06.1999 - 2 W 77/99

    Vergütung von Betreuern - Anwendung neuen Rechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
    Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99).
  • BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00

    Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
    Sie ist entsprechend §§ 209, 217 BGB rechtzeitig vor Fristablauf (am 31. Dezember 1999) durch den Antrag des Beteiligten zu 1. auf gerichtliche Festsetzung vom 30. Dezember 1999 unterbrochen worden (zur Unterbrechung vgl. auch BayObLG, FGPrax 2000, 201, 202).
  • OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 155/99

    Aufwendungsersatz für Betreuer - Anwendbarkeit neuen Rechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
    Sie findet daher nur auf Sachverhalte Anwendung, die nach ihrem Inkrafttreten liegen (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - FamRZ 2000, 562; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31. Dezember 1998, BtPrax 1999, 100, 101; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 636; Bundestags-Drucksache 13/7158 S. 77), während es im vorliegenden Fall um Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Tätigkeiten des Beteiligten zu 1. vor dem 1. Januar 1999 geht.
  • LG München I, 25.08.1997 - 13 T 14926/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
    Die Verjährung der nach den vorstehenden Ausführungen verjährten Ansprüche des Beteiligten zu 1. gegen die Staatskasse war aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht gemäß § 204 BGB gehemmt (vgl. auch LG Regensburg, JurBüro 1984, 1233, 1234; LG München I FamRZ 1998, 323, 324; Staudinger/Engler, 12. Aufl., § 1835 Rn. 48).
  • OLG Zweibrücken, 21.10.1999 - 3 W 217/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
    Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99).
  • BayObLG, 07.06.1995 - 3Z BR 39/95

    Mittellosigkeit eines Betreuten

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
    Der Senat hält es schon allein im Hinblick auf die zumindest mit der eines Behinderten im Sinne des § 69 a Abs. 3 BSHG vergleichbaren Situation des dauerhaft unter Betreuung stehenden und in einem Heim lebenden Betroffenen nicht für unangemessen, das Schonvermögen entsprechend §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, 2 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG mit 8.000 DM (Grundbetrag) zu bemessen (vgl. dazu auch BayObLG FamRZ 1995, 1599, 1600).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03

    Berufsbetreuervergütung eines Rechtsanwalts: Ausschlussfrist für einen

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts ( FamRZ 2001, 1642 = BtPrax 2001, 22 ), da diese sich auf einen Aufwendungsersatzanspruch für die Zeit vor dem Inkrafttreten des BtÄndG am 1. Januar 1999 bezog, für welchen die mit diesem Gesetz neu eingeführte Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB noch nicht gilt.
  • OLG Köln, 26.06.2002 - 16 Wx 109/02

    Berufsspezifische Arbeiten des Rechtsanwalts als Betreuer

    Das Betreuungsverhältnis rechtfertigt es nicht, dem Rechtsanwalt in Sachen des mittellosen Betreuten eine höhere Entschädigung aus der Staatskasse zu zahlen als gegenüber jedem anderen mittellosen Mandanten (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2001, 1642; OLG Oldenburg FamRZ 1996, 1346; Bayer ObLG a.a.O. ; Erman-Holzhauer, BGB, 10. Auflage, § 1835 Rdziff. 9; Knittel, BtG, § 1835 BGB, Anm. 2.1. Rdziff. 27), zumal der Betreuer gehalten ist, die Aufwendungen im Interesse des Betroffenen möglichst niedrig zu halten.
  • OLG Köln, 09.07.2002 - 16 Wx 102/02

    Rechtsanwalt als Betreuer hat Wahlrecht

    Das Betreuungsverhältnis rechtfertigt es nicht, dem Rechtsanwalt in Sachen des mittellosen Betreuten eine höhere Entschädigung aus der Staatskasse zu zahlen als gegenüber jedem anderen mittellosen Mandanten ( vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2001, 1642; OLG Oldenburg FamRZ 1996, 1346; BayObLG a.a.O. ; Erman-Holzhauer, BGB, 10. Auflage, § 1835 Rdziff. 9; Knittel, BtG, § 1835 BGB, Anm. 2.1. Rdziff. 27), zumal der Betreuer gehalten ist, die Aufwendungen im Interesse des Betroffenen möglichst niedrig zu halten.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6678
OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01 (https://dejure.org/2001,6678)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.04.2001 - 2 W 12/01 (https://dejure.org/2001,6678)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. April 2001 - 2 W 12/01 (https://dejure.org/2001,6678)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigungsverfahren; Beschwerde; Grundstücksverkauf; Betreuer

  • Bt-Recht

    Tod des Betreuten nach Genehmigung eines Grundstückgeschäfts

  • Judicialis

    BGB § 1821; ; BGB § 1829; ; BGB § 1908; ; FGG § 55; ; FGG § 62

  • rechtsportal.de

    BGB § 1821 § 1829 § 1908; FGG § 55 § 62
    Betreuung - vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für Grundstücksverkauf - zulässige Beschwerde des Erben - Rechtsmäßigkeit der Genehmigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 3 T 180/98 T 181/93
  • OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 416
  • BtPrax 2002, 131
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01
    Diese Rechtsposition erlangt der Verpächter kraft Gesetzes, ohne daß es dazu einer besonderen Vereinbarung oder einer Willenserklärung der Beteiligten bedarf (vgl. BGH NJW 1991, 3280, 3281 f).
  • BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97

    Doppelvollmacht des Notars bei Verkauf eines Grundstücks des Betreuten durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01
    In einem solchen Fall der Doppelbevollmächtigung wird die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung indessen erst dann wirksam, wenn der Notar seinen Willen zur Entgegennahme und Mitteilung der Genehmigung nach außen erkennbar macht (vgl. Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Auf., § 55 FGG Rn. 8; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1828 Rn. 11; BayObLG FamRZ 1998, 1325).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01
    Das Landgericht hat allerdings zu Recht angenommen, daß die Erstbeschwerde gegen die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung vom 2. Juni 1997 nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Januar 2000 (NJW 2000, 1709 ff) statthaft war.
  • LG Bamberg, 23.12.1998 - 3 T 181/98
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01
    2 W 12/01 3 T 180 und 3 T 181/98 LG Kiel 3 XVII 1222 AG Bad Segeberg.
  • OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05

    Beschwerdeberechtigung im vormundschaftlichen Genehmigungsverfahren von nicht

    Sinn und Zweck der von der Rechtsprechung herausgebildeten Verpflichtung des Rechtspflegers, seine Absicht zur Versagung der Genehmigung durch Vorbescheid anzukündigen, ist es gerade, dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu eröffnen, die Entscheidung des Rechtspflegers richterlich im Beschwerdeverfahren überprüfen zu lassen (BVerfG NJW 2000, 1709; OLG Schleswig Rpfleger 2001, 416).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3905
OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01 (https://dejure.org/2001,3905)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.04.2001 - 2 W 16/01 (https://dejure.org/2001,3905)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. April 2001 - 2 W 16/01 (https://dejure.org/2001,3905)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 2 XVII K 73
  • LG Kiel - 3 T 533/00
  • OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 994
  • BtPrax 2002, 131
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
    Diese Regelung ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 und 12 GG (BVerfG, Beschluß vom 15.12.1999, BtPrax 2000, 77 entsprechend: Beschluß vom 16.03.2000, BtPrax 2000, 120; Beschluß vom 6.06.2000, BtPrax 2000, 212).

    Ferner ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die Betreuervergütung an einer Vergütung im Hauptberuf auszurichten und insbesondere die Kostenstruktur einer Anwaltskanzlei zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15.12.1999 a.a.O. S. 79 zum Rechtszustand vor dem BtÄndG vom 25.06.1998, die Ausführungen gelten auch für das neue Recht - vgl. Beschluß vom 16.03.2000 a.a.O. S. 122).

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
    Die sofortige Beschwerde des Beteiligten hat das Landgericht unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.08.2000 (BtPrax 2001, 30) zurückgewiesen.

    Die im BVormVG geregelten Vergütungsätze stellen nach dem Willen des Gesetzgebers für die Höhe der Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten einerseits Mindestsätze dar, andererseits sind sie im Regelfall angemessen und dürfen nur überschritten werden, wenn dies die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte ausnahmsweise gebietet (BGH BtPrax 2001, 30,31; BayObLG RPfl 2001, 127; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).

  • BVerfG, 06.06.2000 - 1 BvR 1125/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
    Diese Regelung ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 und 12 GG (BVerfG, Beschluß vom 15.12.1999, BtPrax 2000, 77 entsprechend: Beschluß vom 16.03.2000, BtPrax 2000, 120; Beschluß vom 6.06.2000, BtPrax 2000, 212).

    Die bisher von der Rechtsprechung zugebilligte Vergütungshöhe hat nicht zu einer verfestigten Rechtsposition geführt (BVerfG, Beschluß vom 6.06.2000 a.a.O. S. 213).

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
    Diese Regelung ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 und 12 GG (BVerfG, Beschluß vom 15.12.1999, BtPrax 2000, 77 entsprechend: Beschluß vom 16.03.2000, BtPrax 2000, 120; Beschluß vom 6.06.2000, BtPrax 2000, 212).

    Ferner ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die Betreuervergütung an einer Vergütung im Hauptberuf auszurichten und insbesondere die Kostenstruktur einer Anwaltskanzlei zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15.12.1999 a.a.O. S. 79 zum Rechtszustand vor dem BtÄndG vom 25.06.1998, die Ausführungen gelten auch für das neue Recht - vgl. Beschluß vom 16.03.2000 a.a.O. S. 122).

  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98

    Bewilligung einer Vergütung aus der Staatskasse für einen als Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
    Insbesondere bleibt es einem Rechtsanwalt vorbehalten, nach der BRAGO abzurechnen, soweit er Aufgaben wahrnimmt, die besondere rechtliche Fähigkeiten erfordern und er deshalb anwaltliche Dienstleistungen erbringt (BayObLG BtPrax 1999, 29).
  • OLG Zweibrücken, 06.11.2000 - 3 W 226/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - gesetzliche Stundensätze als Regelsätze -

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
    Die im BVormVG geregelten Vergütungsätze stellen nach dem Willen des Gesetzgebers für die Höhe der Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten einerseits Mindestsätze dar, andererseits sind sie im Regelfall angemessen und dürfen nur überschritten werden, wenn dies die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte ausnahmsweise gebietet (BGH BtPrax 2001, 30,31; BayObLG RPfl 2001, 127; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).
  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
    Die im BVormVG geregelten Vergütungsätze stellen nach dem Willen des Gesetzgebers für die Höhe der Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten einerseits Mindestsätze dar, andererseits sind sie im Regelfall angemessen und dürfen nur überschritten werden, wenn dies die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte ausnahmsweise gebietet (BGH BtPrax 2001, 30,31; BayObLG RPfl 2001, 127; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.04.2001 - 15 W 1812/00   

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OLG Dresden, 11.04.2001 - 15 W 1812/00 (https://dejure.org/2001,7778)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.04.2001 - 15 W 1812/00 (https://dejure.org/2001,7778)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. April 2001 - 15 W 1812/00 (https://dejure.org/2001,7778)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit; Ergänzungspfleger; Vergütungsanspruch; Sofortige Beschwerde; Gegenvorstellung; Hilfsantrag; Bedingung

  • Bt-Recht

    Bedingungsfeindlichkeit einer Prozesshandlung

  • Judicialis

    BGB § 1836 d; ; BGB § 1836 c Nr. 2; ; FGG § 13 a Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 d § 1836 c Nr. 2; FGG § 13 a Abs. 1
    Unzulässigkeit hilfsweiser weiterer sofortiger Beschwerde bei Erfolglosigkeit einer Gegenvorstellung - Bedingungsfeindlichkeit verfahrenseinleitender Prozesshandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtPrax 2002, 131
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZN 576/95

    Verspätete Urteilsabsetzung und Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2001 - 15 W 1812/00
    Eine innerprozessuale Bedingung liegt aber bereits begrifflich nur vor, wenn ein (auf den jeweiligen Rechtszug bezogenes) unbedingtes Prozessrechtsverhältnis bereits besteht (Zöller-Greger a.a.O.; MünchKomm-Rimmelspacher a.a.O.); eine Prozesshandlung, die einen Prozess oder eine Instanz erst einleiten soll, ist daher schlechthin bedingungsfeindlich (vgl. BAG NJW 1996, 2533, 2534; BGH NJW-RR 1999, 67, 68; OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 197, 200; Baumbach/Hartmann, 59. Aufl. 2001, Grundzüge vor § 128 ZPO Rdnr. 54 m.w.N.; Stein-Jonas-Leipold, 21. Aufl. Stand 1993, vor § 128 ZPO Rdnr. 208 f).

    Soweit hiervon vereinzelt abgewichen wird, betrifft dies ausschließlich Fallkonstellationen, in denen die ein Porzessrechtsverhältnis initiierende Prozesshandlung entweder an einen in der Vergangenheit liegenden Vorgang anknüpft (so etwa Kammergericht, OLGZ 1975, 85, 87 für den Fall einer Beschwerde unter der "Bedingung", dass eine beschwerdefähige Erstentscheidung bereits ergangen sei; in einem solchen Fall liegt eine Bedingung im eigentlichen Sinne aber gar nicht vor, vgl. Stein-Jonas-Leipold a.a.O.) oder aber der Eintritt oder Ausfall der Bedingung allein von einer Entscheidung des Rechtsmittelgerichts abhängt (vgl. etwa die Beispiele bei Stein-Jonas-Grunsky, 21. Aufl. Stand 1993, § 518 ZPO Rdnr. 17; siehe auch Kornblum, NJW 1997, 922 in einer ablehnenden Anmerkung zu BAG NJW 1996, 2533 zum Verhältnis zwischen Revision und Nichtzulassungsbeschwerde).

  • VerfGH Bayern, 13.03.1998 - 67-VI-96
    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2001 - 15 W 1812/00
    Eine innerprozessuale Bedingung liegt aber bereits begrifflich nur vor, wenn ein (auf den jeweiligen Rechtszug bezogenes) unbedingtes Prozessrechtsverhältnis bereits besteht (Zöller-Greger a.a.O.; MünchKomm-Rimmelspacher a.a.O.); eine Prozesshandlung, die einen Prozess oder eine Instanz erst einleiten soll, ist daher schlechthin bedingungsfeindlich (vgl. BAG NJW 1996, 2533, 2534; BGH NJW-RR 1999, 67, 68; OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 197, 200; Baumbach/Hartmann, 59. Aufl. 2001, Grundzüge vor § 128 ZPO Rdnr. 54 m.w.N.; Stein-Jonas-Leipold, 21. Aufl. Stand 1993, vor § 128 ZPO Rdnr. 208 f).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.1985 - 13 U 179/84

    Bedingter Berufungsantrag; Bedingung; Berufungsantrag; Berufungsbeklagter

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2001 - 15 W 1812/00
    Eine innerprozessuale Bedingung liegt aber bereits begrifflich nur vor, wenn ein (auf den jeweiligen Rechtszug bezogenes) unbedingtes Prozessrechtsverhältnis bereits besteht (Zöller-Greger a.a.O.; MünchKomm-Rimmelspacher a.a.O.); eine Prozesshandlung, die einen Prozess oder eine Instanz erst einleiten soll, ist daher schlechthin bedingungsfeindlich (vgl. BAG NJW 1996, 2533, 2534; BGH NJW-RR 1999, 67, 68; OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 197, 200; Baumbach/Hartmann, 59. Aufl. 2001, Grundzüge vor § 128 ZPO Rdnr. 54 m.w.N.; Stein-Jonas-Leipold, 21. Aufl. Stand 1993, vor § 128 ZPO Rdnr. 208 f).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 9 Wx 54/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10094
OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 9 Wx 54/00 (https://dejure.org/2001,10094)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2001 - 9 Wx 54/00 (https://dejure.org/2001,10094)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. März 2001 - 9 Wx 54/00 (https://dejure.org/2001,10094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betreuung; Vergütung; Rechtsmittel; Vergütung aus der Staatskasse; Qualifikation des Betreuers; Zeitaufwand

  • Bt-Recht

    Nutzbare Fachkenntnisse, Dipl.-Staatswissenschaftler DDR

  • Judicialis

    FGG § 56 g Abs. 5 Satz 1; ; FGG § 69 e Satz 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; BVormVG § 1; ; BVormVG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; BVormVG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Höhe der Vergütung eines als Betreuer tätigen Dipl.-Staatswissenschaftlers der ehemaligen DDR

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 49 (Auszüge)

    § 1 BVormVG
    Keine erhöhte Betreuervergütung aufgrund einer in der DDR erworbenen Hochschulausbildung als »Diplom-Staatswissenschaftler«

Verfahrensgang

  • AG Lübben - 61 XVII 136/98
  • LG Cottbus - 7 T 118/00
  • LG Cottbus - 7 T 426/00
  • OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 9 Wx 54/00

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 97
  • BtPrax 2002, 131
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 13.09.2000 - 9 Wx 28/00

    Anwendung der Übergangsvorschrift

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 9 Wx 54/00
    Soweit das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss die Auffassung vertreten hat, dass die Ausnahmevorschrift des § 1 Abs. 3 BVormVG keine Anwendung zu finden habe, wird klarstellend darauf hingewiesen, dass es bei der Beurteilung der mindestens zweijährigen berufsmäßigen Führung von Betreuungen nicht davon abhängig sein dürfte, dass der Betreuer in derselben Betreuungssache bereits vor dem 1. Januar 1999 tätig war (Beschluss des Senats vom 13. September 2000 - 9 Wx 28/00; OLG Hamm NJWE-FER 2000, 59).
  • KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler in

    Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).

    Der weltanschauliche Schwerpunkt des Faches "Marxistisch-leninistische Philosophie und methodologische Probleme der Militärtheorie und -praxis" ist ohne weiteres anzunehmen (vgl. BayObLG, NJ 2002, 97f. zum schwerpunktmäßigen Studium des Marxismus-Leninismus).

  • BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02

    "Diplom-Staatswissenschaftler" als Betreuer

    Hierin liege der Unterschied gegenüber den Fallgestaltungen in zwei Entscheidungen des OLG Brandenburg zur Ausbildung als Staatswissenschaftler an der Fachschule Weimar (FamRZ 2002, 349) sowie zur Hochschulausbildung als "Diplom-Staatswissenschaftler" (NJ 2002, 97).
  • OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03

    Betreuervergütung bei DDR-Staatwissenschaftsstudium

    Im Ergebnis übereinstimmend mit dem Beschluss des OLG Brandenburg vom 22.03.2001 (9 Wx 54/00, NJ 2002, 97 f.; die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, 1 BvR 715/01) ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass die vom Beteiligten zu 1) erworbene Hochschulausbildung als "Diplom-Staatswissenschaftler" nicht die beantragte Erhöhung des Stundensatzes auf 54, 00 DM gem. § 1836 a BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2 BVormVG rechtfertigt.
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Rechtsprechung
   KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4872
KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00 (https://dejure.org/2001,4872)
KG, Entscheidung vom 26.06.2001 - 1 W 5938/00 (https://dejure.org/2001,4872)
KG, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 1 W 5938/00 (https://dejure.org/2001,4872)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Unterbringungsanordnung; Statthaftes Rechtsmittel; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse

  • Bt-Recht

    Fehlendes Interesse für Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Entlassung aus der Unterbringung

  • Judicialis

    FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 70m Abs. 1; ; PsychKG § 8

  • rechtsportal.de

    Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Unterbringungsanordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Schöneberg - 50 XIV 15/00
  • AG Berlin-Wedding - 50 XIV 46/00
  • LG Berlin - 83 T XIV 52/00
  • KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 45
  • FamRZ 2002, 338
  • BtPrax 2002, 131
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.06.1998 - 2 BvR 2227/96

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verneinung des Rechtsschutzinteresses

    Auszug aus KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00
    Allerdings kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Überprüfung prozessual überholter Maßnahmen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. NJW 1997, 2163/2164; NJW 1998, 2813/2814 und 2432/2433 sowie NJWE-FER 1998, 163), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. FGPrax 2000, 213), gleichwohl ein Rechtsschutzinteresse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angefochtenen Maßnahme unter der Voraussetzung zu bejahen sein, dass es sich um einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff handelte und die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in den nach der Verfahrensordnung gegebenen Instanzen kaum erlangen kann.

    Kurzfristige Unterbringungsmaßnahmen - hier von knapp sechs Wochen - gehören dabei zu den Hoheitsakten, die tiefgreifend in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG eingreifen können und bei denen im Fall fehlender Berechtigung der Unterbringungsmaßnahme der Grundrechtseingriff auch nach Ablauf des Unterbringungszeitraums in einer Weise fortwirkt, dass im Einzelfall ein effektiver Grundrechtsschutz über 19 Abs. 4 GG die Bejahung eines rechtlichen Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit gebieten kann (vgl. Senat, FGPrax 2000, 213; BVerfG NJW 1998, 2813/2814 und NJW 1998, 2432/2433; BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; OLG Schleswig NJW 1999, 222 und FGPrax 1999, 198; Jensen/ Röhlig BtPrax 1998, 17 f.).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat es in einem vergleichbaren Fall (NJW 1998, 2813/2814) für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt, dass das Oberlandesgericht einen nachhaltigen Grundrechtsrechtseingriff und damit die Möglichkeit einer Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde verneint hatte, weil der dort Betroffene sich der zwangsweise angeordneten Untersuchung inzwischen freiwillig unterzogen hatte.

  • OLG Zweibrücken, 23.09.1999 - 3 W 201/99
    Auszug aus KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00
    Kurzfristige Unterbringungsmaßnahmen - hier von knapp sechs Wochen - gehören dabei zu den Hoheitsakten, die tiefgreifend in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG eingreifen können und bei denen im Fall fehlender Berechtigung der Unterbringungsmaßnahme der Grundrechtseingriff auch nach Ablauf des Unterbringungszeitraums in einer Weise fortwirkt, dass im Einzelfall ein effektiver Grundrechtsschutz über 19 Abs. 4 GG die Bejahung eines rechtlichen Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit gebieten kann (vgl. Senat, FGPrax 2000, 213; BVerfG NJW 1998, 2813/2814 und NJW 1998, 2432/2433; BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; OLG Schleswig NJW 1999, 222 und FGPrax 1999, 198; Jensen/ Röhlig BtPrax 1998, 17 f.).

    Die gegenteilige Auffassung des OLG Karlsruhe (BtPrax 1998, 34 und FGPrax 1999, 245) ist durch die zeitlich nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 2432) ersichtlich überholt (vgl. Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 6. März 2001, -1 W 71/01-; ebenso: BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303/304).

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00
    Kurzfristige Unterbringungsmaßnahmen - hier von knapp sechs Wochen - gehören dabei zu den Hoheitsakten, die tiefgreifend in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG eingreifen können und bei denen im Fall fehlender Berechtigung der Unterbringungsmaßnahme der Grundrechtseingriff auch nach Ablauf des Unterbringungszeitraums in einer Weise fortwirkt, dass im Einzelfall ein effektiver Grundrechtsschutz über 19 Abs. 4 GG die Bejahung eines rechtlichen Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit gebieten kann (vgl. Senat, FGPrax 2000, 213; BVerfG NJW 1998, 2813/2814 und NJW 1998, 2432/2433; BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; OLG Schleswig NJW 1999, 222 und FGPrax 1999, 198; Jensen/ Röhlig BtPrax 1998, 17 f.).

    Die gegenteilige Auffassung des OLG Karlsruhe (BtPrax 1998, 34 und FGPrax 1999, 245) ist durch die zeitlich nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 2432) ersichtlich überholt (vgl. Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 6. März 2001, -1 W 71/01-; ebenso: BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303/304).

  • KG, 23.05.2000 - 1 W 2749/00
    Auszug aus KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00
    Allerdings kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Überprüfung prozessual überholter Maßnahmen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. NJW 1997, 2163/2164; NJW 1998, 2813/2814 und 2432/2433 sowie NJWE-FER 1998, 163), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. FGPrax 2000, 213), gleichwohl ein Rechtsschutzinteresse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angefochtenen Maßnahme unter der Voraussetzung zu bejahen sein, dass es sich um einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff handelte und die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in den nach der Verfahrensordnung gegebenen Instanzen kaum erlangen kann.

    Kurzfristige Unterbringungsmaßnahmen - hier von knapp sechs Wochen - gehören dabei zu den Hoheitsakten, die tiefgreifend in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG eingreifen können und bei denen im Fall fehlender Berechtigung der Unterbringungsmaßnahme der Grundrechtseingriff auch nach Ablauf des Unterbringungszeitraums in einer Weise fortwirkt, dass im Einzelfall ein effektiver Grundrechtsschutz über 19 Abs. 4 GG die Bejahung eines rechtlichen Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit gebieten kann (vgl. Senat, FGPrax 2000, 213; BVerfG NJW 1998, 2813/2814 und NJW 1998, 2432/2433; BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; OLG Schleswig NJW 1999, 222 und FGPrax 1999, 198; Jensen/ Röhlig BtPrax 1998, 17 f.).

  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00
    Kurzfristige Unterbringungsmaßnahmen - hier von knapp sechs Wochen - gehören dabei zu den Hoheitsakten, die tiefgreifend in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG eingreifen können und bei denen im Fall fehlender Berechtigung der Unterbringungsmaßnahme der Grundrechtseingriff auch nach Ablauf des Unterbringungszeitraums in einer Weise fortwirkt, dass im Einzelfall ein effektiver Grundrechtsschutz über 19 Abs. 4 GG die Bejahung eines rechtlichen Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit gebieten kann (vgl. Senat, FGPrax 2000, 213; BVerfG NJW 1998, 2813/2814 und NJW 1998, 2432/2433; BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; OLG Schleswig NJW 1999, 222 und FGPrax 1999, 198; Jensen/ Röhlig BtPrax 1998, 17 f.).

    Die gegenteilige Auffassung des OLG Karlsruhe (BtPrax 1998, 34 und FGPrax 1999, 245) ist durch die zeitlich nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 2432) ersichtlich überholt (vgl. Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 6. März 2001, -1 W 71/01-; ebenso: BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303/304).

  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00
    Die vom Bayerischen Obersten Landesgericht in seinem Beschluss vom 27. Juli 2000 -3 Z BR 64/00- (BayObLGZ 2000, 220) beurteilte Fallgestaltung, bei der trotz Aufhebung der Unterbringung durch das Landgericht und zwischenzeitlicher Entlassung des Betroffenen ein Rechtsschutzinteresse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung bejaht wurde, weicht dagegen wegen der Erklärung des Betroffenen vom 29. Juni 2000 in tatsächlicher Hinsicht von der hier vorliegenden Fallgestaltung erheblich ab, denn dort hatte sich der Untergebrachte, soweit ersichtlich, nicht mit der weiteren Unterbringung einverstanden erklärt.
  • OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98

    Sofortige Beschwerde bei Unterbringung

    Auszug aus KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00
    Kurzfristige Unterbringungsmaßnahmen - hier von knapp sechs Wochen - gehören dabei zu den Hoheitsakten, die tiefgreifend in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG eingreifen können und bei denen im Fall fehlender Berechtigung der Unterbringungsmaßnahme der Grundrechtseingriff auch nach Ablauf des Unterbringungszeitraums in einer Weise fortwirkt, dass im Einzelfall ein effektiver Grundrechtsschutz über 19 Abs. 4 GG die Bejahung eines rechtlichen Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit gebieten kann (vgl. Senat, FGPrax 2000, 213; BVerfG NJW 1998, 2813/2814 und NJW 1998, 2432/2433; BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; OLG Schleswig NJW 1999, 222 und FGPrax 1999, 198; Jensen/ Röhlig BtPrax 1998, 17 f.).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00
    Allerdings kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Überprüfung prozessual überholter Maßnahmen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. NJW 1997, 2163/2164; NJW 1998, 2813/2814 und 2432/2433 sowie NJWE-FER 1998, 163), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. FGPrax 2000, 213), gleichwohl ein Rechtsschutzinteresse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angefochtenen Maßnahme unter der Voraussetzung zu bejahen sein, dass es sich um einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff handelte und die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in den nach der Verfahrensordnung gegebenen Instanzen kaum erlangen kann.
  • OLG Karlsruhe, 13.10.1997 - 11 Wx 62/97
    Auszug aus KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00
    Die gegenteilige Auffassung des OLG Karlsruhe (BtPrax 1998, 34 und FGPrax 1999, 245) ist durch die zeitlich nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 2432) ersichtlich überholt (vgl. Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 6. März 2001, -1 W 71/01-; ebenso: BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303/304).
  • OLG Karlsruhe, 03.09.1999 - 19 Wx 31/99
    Auszug aus KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00
    Die gegenteilige Auffassung des OLG Karlsruhe (BtPrax 1998, 34 und FGPrax 1999, 245) ist durch die zeitlich nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 2432) ersichtlich überholt (vgl. Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 6. März 2001, -1 W 71/01-; ebenso: BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303/304).
  • OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99

    Feststellungspflichten des Gerichts bei Unterbrindungssache

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1263/97

    Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz

  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Wendet sich ein Betroffener mit der Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff = FGPrax 2002, 281; BayObLG BtPrax 2003, 184; OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2005 - 6 WF 192/05

    Sorgerechtsverfahren: Beschwerde gegen die Anordnung einer Begutachtung der

    Die andere von der Beschwerde in Bezug genommene Entscheidung des Kammergerichts (FGPrax 2002, 45) enthält zur Frage der Anfechtbarkeit von Beweisanordnungen keinerlei Ausführungen.
  • OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des

    Wendet sich ein Betroffener mit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff; BayObLG BtPrax 2003, 184; Senat OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212).
  • BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 160/04

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Durchsuchung bei dokumentiertem

    b) Das Beschwerdegericht hat jedoch zu Recht angenommen, dass es an einem tief greifenden Grundrechtseingriff als Grundlage des fortwirkenden Rechtsschutzinteresses der Betroffenen fehle, da diese ihr Einverständnis mit der Durchsuchung erklärt habe (BVerfG NJW 1998, 2813/2814; KG FGPrax 2002, 45/46).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2005 - 6 UF 192/05

    Gutachten zur Erziehungsfähigkeit - Keine Beschwerde der Eltern

    Die andere von der Beschwerde in Bezug genommene Entscheidung des Kammergerichts (FGPrax 2002, 45) enthält zur Frage der Anfechtbarkeit von Beweisanordnungen keinerlei Ausführungen.
  • BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04

    Vorläufige Unterbringung bei krankheitsbedingter Tätlichkeit gegenüber

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Rechtsschutzinteresse für den Fall zu verneinen wäre, dass der Betroffene mit seinem Verbleib in der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses einverstanden war (vgl. KG FGPrax 2002, 45/46; BVerfG [Kammer] NJW 1998, 2813/2814).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10141
BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01 (https://dejure.org/2001,10141)
BayObLG, Entscheidung vom 31.10.2001 - 3Z BR 255/01 (https://dejure.org/2001,10141)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 3Z BR 255/01 (https://dejure.org/2001,10141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Kein außerordentliches Rechtsmittel gegen Nichtzulassung der weiteren Beschwerde

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 56g Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 27 § 56g Abs. 5 Satz 2
    Keine Anfechtung der Nichtzulassung einer weiterer Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassung der weiteren Beschwerde; Betreuervergütung; Anfechtbarkeit; Außerordentliche Beschwerde; Greifbare Gesetzwidrigkeit

Verfahrensgang

  • AG München - 708 XVII 3310/98
  • LG München I - 13 T 12017/01
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01

Papierfundstellen

  • BtPrax 2002, 131
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Die Frage, nach welchen Grundsätzen Betreuer vermögender Betreuter zu vergüten sind, ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. insbesondere BGHZ 145, 104; BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122 und Beschluss des Senats vom 30.5.2001 - 3Z BR 76/01).

    Ebenso ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Auslegung des § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB dahin, dass für die Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter den in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Stundensätzen Richtlinienfunktion zukommt, nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BayobLG BtPrax 2001, 164/165), zumal sich außer dem Bayerischen Obersten Landesgericht (vgl. BayObLGZ 2000, 316) auch andere Obergerichte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen haben (vgl. OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Rechtsanwalt - Stundensätze - Anwaltsgebühren

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Ebenso ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Auslegung des § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB dahin, dass für die Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter den in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Stundensätzen Richtlinienfunktion zukommt, nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BayobLG BtPrax 2001, 164/165), zumal sich außer dem Bayerischen Obersten Landesgericht (vgl. BayObLGZ 2000, 316) auch andere Obergerichte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen haben (vgl. OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).
  • BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01

    Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Die Frage, nach welchen Grundsätzen Betreuer vermögender Betreuter zu vergüten sind, ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. insbesondere BGHZ 145, 104; BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122 und Beschluss des Senats vom 30.5.2001 - 3Z BR 76/01).
  • BVerfG, 28.09.1990 - 1 BvR 52/90

    Zulassung der Revision und Recht auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Sie entbehrt nicht jeder rechtlichen Grundlage, ist dem Gesetz nicht inhaltlich fremd und beruht insbesondere nicht auf Willkür (vgl. BVerfG FamRZ 1991, 295; BGH NJW-RR 2000, 1732; 1998, 1445).
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Die Frage, nach welchen Grundsätzen Betreuer vermögender Betreuter zu vergüten sind, ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. insbesondere BGHZ 145, 104; BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122 und Beschluss des Senats vom 30.5.2001 - 3Z BR 76/01).
  • BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01

    Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Die Frage, nach welchen Grundsätzen Betreuer vermögender Betreuter zu vergüten sind, ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. insbesondere BGHZ 145, 104; BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122 und Beschluss des Senats vom 30.5.2001 - 3Z BR 76/01).
  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01

    Vergütung eines Betreuers ab dem 1.9.2000

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Ebenso ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Auslegung des § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB dahin, dass für die Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter den in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Stundensätzen Richtlinienfunktion zukommt, nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BayobLG BtPrax 2001, 164/165), zumal sich außer dem Bayerischen Obersten Landesgericht (vgl. BayObLGZ 2000, 316) auch andere Obergerichte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen haben (vgl. OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Die Nichtzulassung der weiteren Beschwerde ist nicht anfechtbar (vgl. BayObLGZ 2000, 8/11; 1999, 121/122; SchlHOLG FamRZ 2000, 301), der Nachprüfung und Abänderung durch den Senat entzogen und für diesen bindend (vgl. BayObLGZ 2000, 8/11; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 f.).
  • BGH, 04.04.2000 - VI ZB 9/00

    Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Sie entbehrt nicht jeder rechtlichen Grundlage, ist dem Gesetz nicht inhaltlich fremd und beruht insbesondere nicht auf Willkür (vgl. BVerfG FamRZ 1991, 295; BGH NJW-RR 2000, 1732; 1998, 1445).
  • OLG Zweibrücken, 06.11.2000 - 3 W 226/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - gesetzliche Stundensätze als Regelsätze -

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Ebenso ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Auslegung des § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB dahin, dass für die Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter den in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Stundensätzen Richtlinienfunktion zukommt, nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BayobLG BtPrax 2001, 164/165), zumal sich außer dem Bayerischen Obersten Landesgericht (vgl. BayObLGZ 2000, 316) auch andere Obergerichte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen haben (vgl. OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).
  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 130/98

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OLG Schleswig, 09.08.1999 - 2 W 132/99
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

  • BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 107/99

    Zur Vergütung des Nachlassverwalters

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